Gutachten zur Heizungs- Lüftungs- und Sanitärtechnik.
Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität, Neutralität und Berufserfahrung aus. Die Beauftragung kann durch ein Gericht (Gerichtsgutachten) oder durch eine natürliche Person (Privatgutachten) erfolgen. In der Regel werden wir direkt von einem Gericht (z.B. Landgericht Verden, Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck etc.) beauftragt. Wir bearbeiten Gutachten zur Heizungs- Lüftungs- und Sanitärtechnik.
Wir bearbeiten Gutachten zur Heizungs- Lüftungs- und Sanitärtechnik.